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Neue EU-Verordnung zum Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetz
Zusätzlich zum Führerschein müssen LKW-Fahrer seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. mehr>>

Arbeitssicherheit-Arbeitsschutz Drucken E-Mail

Fotolia_16671114_XSSicherheitstechnische Betreuung gemäß ASiG

  • Regelmäßige Betriebsbegehungen
  • Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen zur Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Teilnahme an der Arbeitsschutzausschußsitzung (ASA)
  • Analyse der Arbeitsplatzverhältnisse
  • Beratung zur Auswahl von Körperschutzmitteln
  • Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsabläufe
  • Arbeitsumgebung und Ergonomie
  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten
  • Belehrung der Mitarbeiter über die Unfall- und Gesundheitsgefahren

 

Sicherheitstechnische Betreuung nach Arbeitsschutzgesetz

  • Fotolia_5090140_XSErstellen von Gefährdungsbeurteilungen,
    auch nach bestimmten Vorschriften (BioStVO, GefahrstVO u.a.)
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Erarbeitung und Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen
  • Leistungen nach Gefahrstoffverordnung (z.B. Erstellen Gefahr-stoffkataster)
  • Erstellen von Explosionsschutzdokumenten
  • Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen
  • u.v.m.

 

Beauftragtentätigkeit

  • Brandschutzbeauftragter
  • Evakuierungsbeauftragter
  • Datenschutzbeauftragter
  • Strahlenschutzbeauftragter
  • Gefahrgutbeauftragter
  • Hygienebauftragter

 

Ebenfalls übernehmen wir das Prüfwesen auf z.B. CE Konformität u.v.m.

 

 

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Nach dem Bausteinkastenprinzip erstellen wir gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Betreuungskonzept.(Arbeitsschutz-Management-System)

Sie können hierbei aus verschiedenen Leistungen bzw. Leistungsgruppen auswählen. Unser eigens dafür entwickeltes Gruppenleistungsmodell bietet Ihnen, neben einer umfassenden Betreuung und Transparenz, auch innovative EDV-Lösungen.