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05.01.2010
Zusätzlich zum Führerschein müssen LKW-Fahrer seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.
Die Klassen C und CE werden nur noch befristet für 5 Jahre erteilt. D.h., dass ab sofort alle LKW-Fahrer an einer entsprechenden Weiterbildung zur Führerscheinverlängerung teilnehmen müssen. Diese Weiterbildung umfasst 30 Stunden und wird zumeist von Fahrschulen und anderen genehmigten Einrichtungen durchgeführt. In Ausnahmefällen kann der Unternehmer die Weiterbildung selbst organisieren.
Bis 10.09.2014 muss die erste Weiterbildung abgeschlossen sein. Fahrten ohne die erforderliche Grundqualifikation und/oder die Weiterbildung sind nach §9 Abs.1-3 BkrFQG bußgeldbewehrt. Die Bußgeldandrohung richtet sich gegen den Fahrer mit bis zu 5000€ und auch gegen den Unternehmer mit bis zu 20.000€.
Für die Verlängerung des Führerscheins ist die Führerscheinstelle zuständig.
Zum Antrag sind
- ein augenärztliches Zeugnis sowie
- eine Gesundheitsbescheinigung (körperliche) Untersuchung erforderlich.
Alles aus einer Hand: Untersuchung auch durch den Betriebsarzt möglich
Die Regelung, dass alle erforderlichen Untersuchungen durch den Betriebsarzt aus einer Hand erfolgen, stellt sowohl für die LKW-Fahrer als auch für die Betriebe eine wesentliche Erleichterung dar. Langes Warten auf die Termine bei verschiedenen Fachärzten entfällt.
Inhalt der Untersuchung zur Führerscheinverlängerung
Untersuchung des Sehvermögens
Der Sehtest beinhaltet, außer der zentralen Tagessehschärfe und Dämmerungssehen, auch die Untersuchung des Gesichtsfeldes, des Farbsehens und der Augenbeweglichkeit.
Gesundheitsuntersuchung (körperliche Untersuchung)
Die Gesundheitsuntersuchung umfasst nachfolgende Feststellungen:
- Krankheitsvorgeschichte
- Allgemeine Köpermerkmale (Größe, Gewicht ect.)
- Allgemeiner Gesundheitszustand
- Herz- oder Kreislaufstörungen
- Schwere Bluterkrankungen
- Nierenerkrankungen
- Erkrankungen des Nervensystems
- Schwere Störungen der Sinnesorgane, insbesondere des Hör- und Sehvermögens
- Psychische Erkrankungen und Sucht
Findet der Arzt keine Beeinträchtigungen des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens, stellt er hierüber eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 5 FeV zur Vorlage bei der Führerscheinstelle aus.
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